Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Baurechts. In ihr werden vom Gesetzgeber auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben. Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude

Die aktuelle EnEV 2014 trat zum 1. Mai 2014 in Kraft. Somit wurde die Energieeinsparverordnung von 2009 abgelöst. Durch die Änderung der Energieeinspar- und Heizkostenverordnung werden nun die Beschlüsse zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) weitgehend umgesetzt. Ziel ist es, den Energie-, Heizungs- und Warmwasserbedarf um zirka 30 Prozent zu senken und die Umweltbelastungen durch CO2 zu senken.

Ab dem 1.5.2015 gilt die Bestimmung, dass beim Verkauf, der Neuvermietung oder Verpachtung von Gebäuden (ganz oder teilweise) auch bestimmte Energiekennwerte  des Gebäudes angegeben werden müssen.

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Energiesparverordnung-Haus-Dach


Die Verordnung gilt in Deutschland für

  • Gebäude mit normalen Innentemperaturen (Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von 19 Grad Celsius und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden, sowie Wohngebäude, die ganz oder deutlich überwiegend zum Wohnen genutzt werden),
  • Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen (Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von mehr als 12 Grad Celsius und weniger als 19 Grad Celsius und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden) einschließlich ihrer Heizungs-, raumlufttechnischen und zur Trinkwarmwasserbereitung dienenden Anlagen.

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